Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Dieser Abschnitt behandelt die Anforderungen und Verfahren zur Beantragung ergänzender Schutzzertifikate für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel.
§ 19 PatV → Form der Einreichung
Legt fest, dass Anträge auf Erteilung oder Verlängerung eines ergänzenden Schutzzertifikats auf den vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblättern eingereicht werden müssen.
§ 20 PatV → Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel
Definiert die erforderlichen Angaben und Unterlagen für Anträge auf ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel gemäß der EU-Verordnung.
§ 21 PatV → Ergänzende Schutzzertifikate für Pflanzenschutzmittel
Beschreibt die Anforderungen für die Erteilung von ergänzenden Schutzzertifikaten für Pflanzenschutzmittel gemäß der EU-Verordnung.
PatV → Patentverordnung
Für die im Patentgesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Patentgesetzes und der DPMA-Verordnung die Bestimmungen der Patentverordnung [→ Anwendungsbereich der Patentverordnung].
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