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patentrecht:patentierte_erfindung

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Patentierte Erfindung

Eine patentierte Erfindung ist eine Erfindung, die durch ein Patent geschützt ist. Patente werden gemäß § 1 (1) [→ Patentierungsvoraussetzungen] des Patentgesetzes (PatG) für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

siehe auch

§ 1 PatG → Patentierungsvoraussetzungen
Legt die Bedingungen fest, unter denen Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt werden können.

patentrecht/patentierte_erfindung.txt · Zuletzt geändert: von mfreund