Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Regelt die Struktur und Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), einschließlich der Anforderungen an Verfahrensbeteiligte, Verwaltung von Patentanmeldungen, Auskünfte und Datenschutzbestimmungen.
§ 26 PatG → Deutsches Patent- und Markenamt
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist eine selbständige Bundesoberbehörde mit verschiedenen Abteilungen für Patente.
§ 26a PatG → Informationspflicht des Deutschen Patent- und Markenamts
Das Amt informiert über geistiges Eigentum und arbeitet mit internationalen Organisationen zusammen.
§ 27 PatG → Aufbau des Patentamts, Prüfungsstellen, Patentabteilungen
Im Patentamt gibt es Prüfungsstellen für Patentanmeldungen und Patentabteilungen für erteilte Patente.
§ 28 PatG → Einrichtung und Geschäftsgang des Patentamts
Das Justizministerium kann die Organisation des Patentamts und das Verfahren in Patentangelegenheiten regeln.
§ 29 PatG → Gutachten und Auskünfte des Patentamts
Das Patentamt muss auf Anfrage der Gerichte Gutachten zu Patentfragen abgeben, darf aber keine Gutachten außerhalb seines Aufgabenbereichs erstellen.
§ 29a PatG → Vervielfältigungen durch das Patentamt
Das Amt darf urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigen, wenn diese den Stand der Technik dokumentieren.
§ 30 PatG → Patentregister
Das Amt führt ein Register für Patentanmeldungen, erteilte Patente und Schutzzertifikate.
§ 31 PatG → Akteneinsicht
Jeder kann Einsicht in die Akten von Patenten und Patentanmeldungen nehmen, sofern er ein berechtigtes Interesse nachweist.
§ 31a PatG → Datenschutz
Datenschutzbestimmungen beschränken das Auskunftsrecht bei personenbezogenen Daten im Register.
§ 32 PatG → Veröffentlichungen des Patentamts
Das Amt veröffentlicht Offenlegungs- und Patentschriften sowie das Patentblatt.
§ 33 PatG → Entschädigungsanspruch
Vor der Patenterteilung können Rechte aus einer öffentlich einsehbaren Anmeldung geltend gemacht werden.
PatG → Patentgesetz
Das Patentgesetz (PatG) des deutschen Patentrechts regelt als Immaterialgüterrecht den Schutz von Erfindungen.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de