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patentrecht:optionale_anspruchsmerkmale [2020/11/27 08:18] mfreund |
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Aus einer solchen Abfolge von Patentansprüchen kann im Einzelfall zu entnehmen sein, dass das Patent als besondere Ausgestaltung auch eine Ausführungsform schützt, bei der das in Rede stehende Merkmal zwingend verwirklicht ist. Ein Anspruch, der ein Merkmal ausdrücklich als optional bezeichnet, bringt hingegen in der Regel zum Ausdruck, dass diesem Merkmal für die Erfindung gerade keine Bedeutung zukommt. Besondere Anhaltspunkte, | Aus einer solchen Abfolge von Patentansprüchen kann im Einzelfall zu entnehmen sein, dass das Patent als besondere Ausgestaltung auch eine Ausführungsform schützt, bei der das in Rede stehende Merkmal zwingend verwirklicht ist. Ein Anspruch, der ein Merkmal ausdrücklich als optional bezeichnet, bringt hingegen in der Regel zum Ausdruck, dass diesem Merkmal für die Erfindung gerade keine Bedeutung zukommt. Besondere Anhaltspunkte, | ||
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+ | Lässt ein Patentanspruch offen, ob bestimmte Merkmale kumulativ (und) oder ausschließlich alternativ (entweder – oder) zu verstehen sind, mangelt es an der erforderlichen Klarheit des Gegenstands, | ||
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===== siehe auch ===== | ===== siehe auch ===== | ||
-> [[Anspruchsmerkmale]] | -> [[Anspruchsmerkmale]] |
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