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patentrecht:neuheitsschaedlich

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Neuheitsschädlich

Die Beurteilung, ob der Gegenstand eines Patents durch eine Vorveröffentlichung neuheitsschädlich getroffen ist, erfordert die Ermittlung des Gesamtinhalts der Vorveröffentlichung. Maßgeblich ist, welche technische Information dem Fachmann offenbart wird. Der Offenbarungsbegriff ist dabei kein anderer, als er auch sonst im Patentrecht zugrunde gelegt wird.1)

Denn anders als bei der erfinderischen Tätigkeit geht es bei der Neuheit nicht um eine erkennbare Lehre, sondern um Vorrichtungsbestandteile, die unmittelbar und eindeutig vorhanden sind oder nicht.2)

Die Neuheit ist grundsätzlich im Wege des Einzelvergleichs zu prüfen; neuheitsschädlich ist nur, was eine einzige Entgegenhaltung unmittelbar und eindeutig offenbart.3)

Für die neuheitsschädliche Offenbarung einer technischen Lehre reicht es aus, wenn eine Anweisung zum Handeln gegeben wird, bei deren Ausführung alle Merkmale des erfindungsgemäßen Gegenstands verwirklicht sind. Einer Offenbarung der zugrunde liegenden Wirkmechanismen bedarf es nicht.4)

Für die Beurteilung der Neuheitsfrage ist nicht erheblich, ob ein bestimmter Gegenstand als zur Erfindung gehörend offenbart ist. Ausreichend ist vielmehr, dass der Gegenstand in der Entgegenhaltung unmittelbar und eindeutig offenbart ist.5)

siehe auch

§ 3 (1) S. 1 PatG → Neuheit
Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.

1)
BGH, Urt. v. 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07 - Olanzapin; Fortführung des Sen.Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 206/98, GRUR 2004, 407 - Fahrzeugleitsystem
2)
BPatG, 7. Senat, Urteil vom 16. Oktober 2025 – 7 Ni 20/23
3)
BGH, Urt. v. 23.09.2025 – X ZR 102/23 – Tertiäroptik
4)
BGH, Urteil vom 31. März 2026 – X ZR 41/24 – Prothesensteuerung; Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 – X ZR 68/08 – Memantin; vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2012 – X ZR 131/09 – Desmopressin
5)
BGH, Urteil vom 31. März 2026 – X ZR 41/24 – Prothesensteuerung; Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. Februar 2024 – X ZR 8/22 – Aufbaupfosten
patentrecht/neuheitsschaedlich.txt · Zuletzt geändert: von mfreund