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patentrecht:medizinische_verfahren

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Medizinische Verfahren

§ 2a des Patentgesetzes (PatG) [→ Patentierungsverbot] definiert weitere Ausschlüsse von der Patentfähigkeit, insbesondere in Bezug auf Pflanzensorten, Tierrassen und medizinische Verfahren.

siehe auch

patentrecht/medizinische_verfahren.txt · Zuletzt geändert: von mfreund