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+ | ====== Klarheit der Patentansprüche im Nichtigkeitsverfahren ====== | ||
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+ | Der Patentanspruch, | ||
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+ | Im Falle einer Selbstbeschränkung durch den Patentinhaber im [[Nichtigkeitsverfahren]] ist eine Prüfung der Klarheit des beschränkten Patentanspruchs [-> [[Klarheit der Patentansprüche]]] jedenfalls insoweit nicht statthaft, als die mutmaßliche Unklarheit bereits in den erteilten Ansprüchen enthalten war.((BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13 - Fugenband)) | ||
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+ | Ein europäisches Patent kann im Nichtigkeitsverfahren nicht mit Patentansprüchen beschränkt verteidigt werden, die dem Erfordernis einer deutlichen (klaren) Anspruchsfassung nicht genügen.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Nichtigkeitsverfahren]] \\ | ||
+ | -> [[Klarheit der Patentansprüche]] \\ | ||
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