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+ | ====== internationaler recherchenbericht ====== | ||
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+ | **Art. III § 7 IntPatÜG** | ||
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+ | Liegt für die internationale Anmeldung ein internationaler Recherchenbericht vor, so ermäßigt sich die nach § 44 Abs. 3 des Patentgesetzes zu zahlende Gebühr für die Prüfung der Anmeldung in gleicher Weise, wie wenn beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Antrag nach § 43 Abs. 1 des Patentgesetzes gestellt worden wäre. Eine Ermäßigung nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn der internationale Recherchenbericht für Teile der Anmeldung nicht erstellt worden ist. | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[IntPatÜG]] |
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