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patentrecht:internationaler_recherchenbericht

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 +====== internationaler recherchenbericht ======
  
 +
 +
 +<note>
 +**Art. III § 7 IntPatÜG**
 +
 +Liegt für die internationale Anmeldung ein internationaler Recherchenbericht vor, so ermäßigt sich die nach § 44 Abs. 3 des Patentgesetzes zu zahlende Gebühr für die Prüfung der Anmeldung in gleicher Weise, wie wenn beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Antrag nach § 43 Abs. 1 des Patentgesetzes gestellt worden wäre. Eine Ermäßigung nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn der internationale Recherchenbericht für Teile der Anmeldung nicht erstellt worden ist.
 +</note>
 + 
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[IntPatÜG]]