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patentrecht:geheimhaltungsmassnahmen

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 +====== Geheimhaltungsmassnahmen ======
  
 +-> [[Geheimhaltungsvereinbarung]] \\
 +
 +
 +Der Schutz als Geschäftsgeheimnis setzt nach § 2 Nr. 1 Buchst. b und c GeschGehG voraus, dass angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen wurden und dass ein berechtigtes Interesse an der [[Geheimhaltung]] besteht.((BGH, Urteil vom 12. April 2022 - X ZR 73/20 - Oberflächenbeschichtung))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Geheimhaltung]]