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+ | -> [[Geheimhaltungsvereinbarung]] \\ | ||
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+ | Der Schutz als Geschäftsgeheimnis setzt nach § 2 Nr. 1 Buchst. b und c GeschGehG voraus, dass angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen wurden und dass ein berechtigtes Interesse an der [[Geheimhaltung]] besteht.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Geheimhaltung]] |
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