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— | patentrecht:funktion_einer_datenverarbeitungsanlage_als_solche [2023/07/25 08:24] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Funktion einer Datenverarbeitungsanlage als solche ====== | ||
+ | Eine [[programmbezogene Lehre]] ist technisch, wenn sie die Funktionsfähigkeit einer Datenverarbeitungsanlage als solche betrifft und damit das unmittelbare Zusammenwirken ihrer Elemente ermöglicht.((BGH, | ||
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+ | Die Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitungsanlage ist betroffen, wenn die erfindungsgemäße Lehre es ermöglicht, | ||
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+ | Da unerheblich ist, welche Merkmale die zum Patentschutz angemeldete Lehre prägen, kommt es auch bei einem Verfahrensanspruch für das Technizitätserfordernis nicht darauf an, ob die Erfindung (prinzipielle) Abwandlungen der Arbeitsweise der Komponenten einer Datenverarbeitungsanlage lehrt. Es genügt vielmehr, dass sie die Nutzung solcher Komponenten lehrt und damit eine Anweisung zum technischen Handeln gibt.((BGH, Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08 - Dynamische Dokumentengenerierung; | ||
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+ | Eine Lösung mit technischen Mitteln liegt nicht nur dann vor, wenn Systemkomponenten modifiziert oder in neuartiger Weise adressiert werden. Es reicht vielmehr aus, wenn der Ablauf eines Datenverarbeitungsprogramms, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | * [[Technizität]] | ||
+ | * [[]] |
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