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— | patentrecht:fristverlaengerung [2023/07/25 08:24] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Fristverlängerung ====== | ||
+ | Erbittet die Patentinhaberin zur Beantwortung eines Bescheides des Patentamts mehrfach Fristverlängerungen mit dem Zusatz „Die verlängerte Frist vermerken wir als gewährt, solange kein gegenteiliger Bescheid ergeht“ und werden diese vom Patentamt nahezu zwei Jahre lang kommentarlos zur Akte geheftet, so kann die Patentinhaberin von einer gewährten Fristverlängerung ausgehen, zumal die Verfahrensweise der „stillschweigenden“ Fristverlängerung übliche Amtspraxis ist. Vor diesem Hintergrund bedarf es vor der Beschlussfassung während einer noch laufenden Äußerungsfrist eines ausdrücklichen Hinweises des Patentamts, dass eine weitere Fristverlängerung nicht mehr gewährt werde. Insoweit ist die Beschlussfassung für die Patentinhaberin überraschend, | ||
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+ | Teilt die Prüfungsstelle dem Anmelder mit, dass im Hinblick auf die zahlreichen (nicht näher begründeten, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== |
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