Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


patentrecht:frand

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
patentrecht:frand [2021/10/18 07:49] mfreundpatentrecht:frand [2023/07/25 08:24] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== FRAND ======
 +
 +Als FRAND-Erklärung (FRAND = Fair, Reasonable and Non Discriminatory terms) bezeichnet man die Erklärung des Patentinhabers gegenüber einer Standardisierungsorganisation, jedem Interessenten zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen eine Lizenz zu erteilen.
 +
 +-> [[Standard-essentielle Schutzrechte]] \\
 +-> [[Anti-Suit Injunction]] (ASI) \\
 +
 +Der aus einem [[Patent]] in Anspruch genommene Beklagte kann gegenüber dem [[Privatrecht:Unterlassungsbegehren]] des klagenden Patentinhabers einwenden, dieser [[kartellrecht:missbrauch_einer_marktbeherrschenden_stellung|missbrauche eine marktbeherrschende Stellung]], wenn er sich weigere, mit dem Beklagten einen [[Patentlizenzvertrag]] zu nicht diskriminierenden und nicht behindernden Bedingungen [-> [[FRAND]]] abzuschließen.((Leitsatz, BGH, Urteil vom 6. Mai 2009 - KZR 39/06 - Orange-Book-Standard))
 +
 +Die Erklärung des Patentinhabers gegenüber einer Standardisierungsorganisation, jedem Interessenten zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen eine Lizenz zu erteilen, ist keine „dingliche“ Verfügung über das Patent, sondern bewirkt allenfalls schuldrechtliche Verpflichtungen im Sinne eines pactum de non petendo , die nicht dem [[Sukzessionsschutz]] nach § 15 Abs. 3 PatG unterfallen.((LG Mannheim Urteil vom 27.2.2009, 7 O 94/08))
 +
 +==== Kartellrechtliche Aspekte ====
 +
 +
 +Der Inhaber von standard-essentiellen Schutzrechten ist grundsätzlich nicht aus kartellrechtlichen Gründen gehindert, diese zu veräußern.((OLG Karlsruhe Urteil vom 23.3.2011, 6 U 66/09))
 +
 +
 +Die Übertragung eines Patents, für das eine FRAND-Erklärung gegenüber der Standardisierungsorganisation abgegeben worden ist, auf einen Dritten, ohne diesem dieselben (hier unterstellten) Verpflichtungen aufzuerlegen, bezweckt grundsätzlich weder eine Wettbewerbsbeschränkung i.S.d. Art. 81 Abs. 1 EG noch wird eine solche bewirkt.((LG Mannheim Urteil vom 27.2.2009, 7 O 94/08))
 +
 +Weder § 20 GWB noch Art. 102 AEUV kann eine allgemeine Verpflichtung zur Meistbegünstigung entnommen werden. Ein Schutzrechtsinhaber, der in einem Einzelfall eine Lizenz gegen eine Einmalzahlung erteilt hat, ist nicht verpflichtet, einem anderen Lizenzsucher einen Lizenzvertrag zu den gleichen Bedingungen zu gewähren, sofern die für die Bemessung von Lizenzgebühren maßgeblichen Umstände nicht gleich liegen.
 +
 +==== Schutzlandprinzip ====
 +
 +Die Wirkungen einer gegenüber einer Standardisierungsorganisation abgegebenen FRAND-Erklärung beurteilen sich aufgrund des Schutzlandprinzips nach dem Recht desjenigen Staates, für den das Schutzrecht erteilt ist.((LG Mannheim Urteil vom 18.2.2011, 7 O 100/10))
 +
 +==== vorvertragliche Einigung ====
 +
 +Eine [[Privatrecht:Vorvertrag|vorvertragliche Einigung]] erfordert, dass der Inhalt des Hauptvertrags, zu dessen Abschluss die Parteien sich verpflichten, bestimmbar ist. Die Einigung darauf, die Lizenzgebühr solle nach FRAND-Grundsätzen (fair, reasonable and non-discriminatory) bemessen sein, entspricht diesen Anforderungen jedenfalls dann nicht, wenn es um die Lizenz an einer Vielzahl von Patenten geht und im Tatsächlichen erheblicher Streit über die für die Lizenzbemessung maßgeblichen Umstände besteht.((OLG Karlsruhe Urteil vom 23.3.2011, 6 U 66/09))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +  * [[Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung]]
 +  * [[Standard-essentielle Schutzrechte]]