Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
patentrecht:formstein-einwand [2017/01/24 14:10] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | patentrecht:formstein-einwand [2023/07/25 08:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Formstein-Einwand ====== | ||
+ | Verteidigungsmittel im [[Verletzungsverfahren|Patentverletzungsprozeß]]. | ||
+ | |||
+ | Bei Benutzung des Erfindungsgegenstands lediglich im [[Äquivalenzbereich]] eines Patentanspruchs kann geltend gemacht werden, daß der Benutzungsgegenstand sich in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Die Klage ist bei Eingreifen des Formsteineinwands als unbegründet zurückzuweisen. | ||
+ | |||
+ | Die Berücksichtigung des Einwandes, die angegriffene Ausführungsform ergebe sich für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik, stellt sicher, daß der Erfinder nur für die | ||
+ | erfinderische Weiterentwicklung des Standes der Technik eine Belohnung beanspruchen kann. | ||
+ | |||
+ | |||
+ | Auch zur Darlegung und zum Nachweis dieses sogenannten Formstein-Einwands genügt nicht eine vergleichsweise größere Nähe der als patentverletzend beanstandeten Ausführung zum Stand der Technik. Es kommt vielmehr darauf an, dass die Lehre zum technischen Handeln, die diese Ausführung verkörpert, | ||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | -> [[Benutzung in abgewandelter Form]] \\ | ||
+ | -> [[Patentverletzung]] \\ |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de