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patentrecht:ermittlung_des_standes_der_technik_durch_eine_zwischenstaatliche_einrichtung

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patentrecht:ermittlung_des_standes_der_technik_durch_eine_zwischenstaatliche_einrichtung [2023/07/25 08:23] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Ermittlung des Standes der Technik durch eine zwischenstaatliche Einrichtung  ======
  
 +<note>
 +**§ 43 (1) S. 2 PatG**
 +
 +Soweit die Ermittlung des [[Stand der Technik|Standes der Technik]] einer zwischenstaatlichen Einrichtung vollständig oder für bestimmte Sachgebiete der Technik ganz oder teilweise übertragen worden ist (Absatz 8 Nummer 1), kann beantragt werden, die Ermittlungen in der Weise durchführen zu lassen, dass der Anmelder das Ermittlungsergebnis auch für eine europäische Anmeldung verwenden kann.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 43 PatG -> [[Recherche des Patentamts]]