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— | patentrecht:erhaltung_und_wiederherstellung_der_gebrauchstauglichkeit [2023/07/25 08:23] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | -> [[Anbieten oder Liefern von Austauschteilen]] \\ | ||
+ | -> [[Neuherstellung]] \\ | ||
+ | -> [[Bestimmungsgemäßer Gebrauch]] \\ | ||
+ | -> [[Erschöpfung]] \\ | ||
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+ | Zum [[Bestimmungsgemäßer Gebrauch|bestimmungsgemäßen Gebrauch]] eines patentgeschützten Erzeugnisses gehört auch die Erhaltung und Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit, | ||
+ | Gründen beeinträchtigt oder aufgehoben ist.((BGH, Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 38/06 - Pipettensystem; | ||
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+ | Zu dem dem Erwerber einer patentgeschützten Vorrichtung gestatteten bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört grundsätzlich auch der Austausch eines Teils [-> [[Anbieten oder Liefern von Austauschteilen]]], | ||
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+ | Das [[Anbieten oder Liefern von Austauschteilen]] nur dann eine mittelbare Patentverletzung dar, wenn die rechtmäßigen Abnehmer eines geschützten Erzeugnisses mit dem Austausch dieser Teile die Grenzen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs überschreiten und das erfindungsgemäße Gesamterzeugnis erneut herstellen | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Erschöpfung]] \\ | ||
+ | -> [[Neuherstellung]] \\ |
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