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patentrecht:elektronische_akte

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patentrecht:elektronische_akte [2023/07/25 08:24] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Elektronische Akte ======
  
 +§ 1 EAPatV -> [[Elektronische Aktenführung]]
 +
 +Die rechtlichen Grundlagen für die elektronische Führung der Amtsakte des DPMA
 +in Gebrauchsmustersachen ergeben sich insbesondere aus § 21 Abs. 1 GebrMG 
 +i.V.m. § 125a PatG, aus der [[Verordnung über die elektronische Aktenführung|Verordnung über die elektronische Aktenführung bei 
 +dem DPMA, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof (EAPatV)]] sowie über 
 +die Verweisung in § 2 EAPatV auf die Zivilprozessordnung.((BPatG, Beschl. v. 25. August 2014 - 35 W (pat) 413/12))
 +
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +EAPatV -> [[Verordnung über die elektronische Aktenführung]]
patentrecht/elektronische_akte.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1