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patentrecht:einzugsermaechtigung

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patentrecht:einzugsermaechtigung [2023/07/25 08:24] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Einzugsermächtigung ======
  
 +§ 1 PatKostZV -> [[Zahlungswege]] \\
 +§ 2 PatKostZV -> [[Zahlungstag]] \\
 +
 +Wird die Prüfungsgebühr durch Erteilung einer Einzugsermächtigung bezahlt, gilt als Zahlungstag nach § 2 Nr. 4 PatKostZV in der Fassung vom 15. Oktober 2003 der Tag des Eingangs der Einzugsermächtigung beim Deutschen Patent- und Markenamt.((BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - X ZB 11/13 - Prüfungsgebühr))
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +PatKostZV -> [[Zahlungsverordnung]]
patentrecht/einzugsermaechtigung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1