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patentrecht:einwand_der_widerrechtlichen_entnahme

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patentrecht:einwand_der_widerrechtlichen_entnahme [2023/07/25 08:24] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Einwand der widerrechtlichen Entnahme ======
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 +Der wegen [[Patentverletzung]] in Anspruch Genommene kann nach Ablauf der Fristen des § 8 Satz 3 und 4 PatG nur demjenigen Patentinhaber den Einwand der [[widerrechtliche Entnahme|widerrechtlichen Entnahme]] entgegenhalten, der beim Erwerb des Patents nicht in gutem Glauben war.((BGH-Urteil vom 1.2.2005 - X ZR 214/02))
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 +Dem gutgläubigen Patentinhaber kann Arglist nicht vorgeworfen werden, wenn er im Verletzungsrechtsstreit von der verfestigten Rechtsposition Gebrauch macht, die ihm das Gesetz mit Blick auf seinen gutgläubigen Erwerb gem. § 8 Satz 5 PatG zuweist.((BGH-Urteil vom 1.2.2005 - X ZR 214/02))
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 +===== siehe auch =====
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 +  * [[Widerrechtliche Entnahme]]