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— | patentrecht:einwand_der_widerrechtlichen_entnahme [2023/07/25 08:24] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Einwand der widerrechtlichen Entnahme ====== | ||
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+ | Der wegen [[Patentverletzung]] in Anspruch Genommene kann nach Ablauf der Fristen des § 8 Satz 3 und 4 PatG nur demjenigen Patentinhaber den Einwand der [[widerrechtliche Entnahme|widerrechtlichen Entnahme]] entgegenhalten, | ||
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+ | Dem gutgläubigen Patentinhaber kann Arglist nicht vorgeworfen werden, wenn er im Verletzungsrechtsstreit von der verfestigten Rechtsposition Gebrauch macht, die ihm das Gesetz mit Blick auf seinen gutgläubigen Erwerb gem. § 8 Satz 5 PatG zuweist.((BGH-Urteil vom 1.2.2005 - X ZR 214/02)) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | * [[Widerrechtliche Entnahme]] | ||
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