Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
— | patentrecht:einheitlichkeit_der_erfindung [2023/07/25 08:24] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Einheitlichkeit der Erfindung | ||
+ | < | ||
+ | **§ 34 (5) PatG** | ||
+ | |||
+ | Die Anmeldung darf nur eine einzige [[Erfindung]] enthalten oder eine Gruppe von Erfindungen, | ||
+ | </ | ||
+ | |||
+ | |||
+ | Bei einer uneinheitliche Anmeldung wird im Wege der Änderung der [[Patentansprüche]] und etwaigem [[Verzicht im Anmeldeverfahren|Verzicht]] die Einheitlichkeit hergestellt. Der Gegenstand einer weiteren in der [[Stammanmeldung]] enthaltenen Erfindung kann vom [[Anmelder]] in einer [[Teilanmeldung]] weiter verfolgt werden. | ||
+ | |||
+ | Die [[Teilung der Patentanmeldung]] bei gleichzeitigem (bindenden) [[Verzicht im Anmeldeverfahren|Verzicht]] auf den abgetrennten Teil in der [[Stammanmeldung]] wird auch als [[Ausscheidung]] bezeichnet. | ||
+ | |||
+ | |||
+ | Eine Gruppe von Erfindungen ist anzunehmen, wenn die einzelnen Erfindungen untereinander in der Weise verbunden sind, dass diese eine einzige allgemeine erfinderische Idee verwirklichen, | ||
+ | |||
+ | Die einheitliche erfinderische Idee kann deshalb auch bei Lösung mehrerer, aufgrund eines technologischen Zusammenhangs unter eine Gesamtaufgabe subsumierbarer Aufgaben oder bei einer einheitlichen Wirkung mehrerer Erfindungen oder Patentansprüche unterschiedlicher Patentkategorien vorliegen, sofern diese einen technisch ausreichenden Bezug zueinander aufweisen und erkennbar ist, dass diese eine erfinderische Idee verwirklichen. Hierbei kann die Verbindung der einzelnen Erfindungen untereinander auf verschiedenste Weise zum Ausdruck gebracht werden. Nicht entscheidend ist die formale Wortwahl.((BPatG, | ||
+ | |||
+ | Nach der Rechtsprechung ist bei der Beurteilung eines Erfindungskomplexes und des hierzu erforderlichen wirtschaftlichen und technologischen Zusammenhangs auch darauf zu achten, dass eine unnötige Zerstückelung von Anmeldungen vermieden wird und zusammengehörige Fragen in einem Verfahren behandelt werden.((BPatG, | ||
+ | |||
+ | |||
+ | ===== Literatur ===== | ||
+ | |||
+ | * Hans-Joachim Stornik: " | ||
+ | |||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | -> [[Teilanmeldung]] \\ | ||
+ | -> [[Anmeldeverfahren]] \\ | ||
+ |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de