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Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:einfluss_des_in_der_beschreibung_genannten_stands_der_technik_auf_die_auslegung

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Einfluß des in der Beschreibung genannten Stands der Technik auf die Auslegung

Zur Patentbeschreibung gehören auch die in der Beschreibung genannten Druckschriften des Standes der Technik, soweit auf sie zur Ergänzung der Patentbeschreibung Bezug genommen wird.1)

Bei der Auslegung eines Patentanspruchs ist zu berücksichtigen, dass sich ein Patent mit seiner Lehre von dem in ihm beschriebenen Stand der Technik abzugrenzen sucht. Wird in der Beschreibung ein bekannter Stand der Technik mit dem Oberbegriff eines Patentanspruchs gleichgesetzt, ist den Merkmalen des kennzeichnenden Teils im Zweifel kein Verständnis beizumessen, demzufolge diese sich in demjenigen Stand der Technik wiederfinden, von dem sie sich gerade unterscheiden sollen.2)

Ein im Rahmen des Prüfungsverfahrens in die Patentbeschreibung aufgenommener Stand der Technik kann den Gegenstand des Patents nicht einschränken, wenn sich der Wortlaut des Hauptanspruchs weiterhin auf diesen aufgenommenen Stand der Technik lesen lässt.3)

Belehrt der Stand der Technik den Fachmann darüber, daß eine Auslegung in dieser oder jener Richtung nicht in Betracht kommt, etwa deshalb, weil die betreffende Vorrichtung nicht ausführbar erscheint, so wird er diese Ausführungsmöglichkeit verwerfen, auch wenn sie nach dem Wortlaut an sich in Betracht käme. Bei solcher Sachlage ist die durch das Patent gekennzeichnete Lehre auf die verbleibende Ausführung beschränkt, die der dem Durchschnittsfachmann bekannt Stand der Technik als ausführbar zuläßt und die der Fachmann allein in Betracht zieht.4)

Heranzuziehen ist nur der im Patent (d.h. auf dem Deckblatt und im eigentlichen Text der Beschreibung) genannte Stand der Technik, nicht jedoch der gesamte St. d. T. .

siehe auch

1)
vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2007 - X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; m.V.a. Entsch. v. 27.10.1998 - X ZR 56/96, Mitt. 1999, 365, 367 - Sammelförderer
2)
BGH, Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 16/17 - Scheinwerferbelüftungssystem
3)
Leitsatz, BPatG 19 W (pat) 312/04
4)
BGH GRUR 1999, S. 909 - „Spannschraube“
patentrecht/einfluss_des_in_der_beschreibung_genannten_stands_der_technik_auf_die_auslegung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1