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patentrecht:eindeutigkeit_der_verletzungsfrage_im_verfuegungsverfahren

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patentrecht:eindeutigkeit_der_verletzungsfrage_im_verfuegungsverfahren [2023/07/25 08:23] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Eindeutigkeit der Verletzungsfrage  im Verfügungsverfahren ======
  
 +Voraussetzung für den Erlass einer [[Verfahrensrecht:einstweilige Verfügung|einstweiligen Verfügung]] in [[Patentverletzungsverfahren]] ist, dass die Beurteilung der Verletzungsfrage im Einzelfall keine Schwierigkeiten macht und dass sich keine durchgreifenden Zweifel an der [[Schutzfähigkeit]] des Klageschutzrechts aufdrängen.((OLG Karlsruhe Urteil vom 8.7.2009, 6 U 61/09)) 
 +
 +Mit Schwierigkeiten ist die Beurteilung der Verletzungsfrage nicht erst dann verbunden, wenn sie im Hauptsacheverfahren nicht ohne Heranziehung eines Sachverständigen beantwortet werden könnte.((OLG Karlsruhe Urteil vom 8.7.2009, 6 U 61/09))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +  * [[Einstweilige Verfügung in Patentverletzungsstreitigkeiten]]
patentrecht/eindeutigkeit_der_verletzungsfrage_im_verfuegungsverfahren.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1