Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
patentrecht:durchsetzung_des_besichtigungsanspruchs [2023/09/20 08:11] – mfreund | patentrecht:durchsetzung_des_besichtigungsanspruchs [2023/09/20 08:18] (aktuell) – mfreund | ||
---|---|---|---|
Zeile 30: | Zeile 30: | ||
Nach diesen Grundsätzen, | Nach diesen Grundsätzen, | ||
+ | Erweist sich die Anordnung, dem Antragsteller das Gutachten zu überlassen, | ||
+ | werden. Vor diesem Hintergrund ist es auch aus Gründen der Waffengleichheit geboten, nicht nur dem Antragsteller, | ||
+ | Nach der Regelung in § 20 Abs. 5 Satz 5 GeschGehG, die gemäß § 145a Satz 1 PatG und § 26a GebrMG in Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen entsprechend anzuwenden ist, unterliegt ein Beschluss, mit dem ein Antrag auf | ||
+ | gerichtliche Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen abgelehnt wird, der sofortigen Beschwerde. Diese Regelung beruht auf der Erwägung, dass die unbeschränkte Zugänglichkeit des Geschäftsgeheimnisses zu einem bleiben | ||
+ | den Nachteil für die Geheimhaltung begehrende Partei führte, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr beheben ließe.((BGH, | ||
+ | Gegen die Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens steht gemäß § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO grundsätzlich kein Rechtsmittel zur Verfügung.((BGH, | ||
+ | Wenn der Antragsgegner, | ||
===== siehe auch ===== | ===== siehe auch ===== |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de