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— | patentrecht:dosierungsanweisungen [2023/07/25 08:24] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Dosierungsanweisungen ====== | ||
+ | Patentschutz für einen Stoff zur Behandlung einer Krankheit - sei es in der Form eines Verwendungsanspruchs, | ||
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+ | Patentschutz kommt jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn der Patentanspruch vorsieht, dass das Medikament zur Verwendung in der in Rede stehenden Dosierung hergerichtet ist.((BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 5/13 - Kollagenase I; m.V.a. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 = GRUR 2007, 404 Rn. 51 - Carvedilol II; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 40/12, GRUR 2014, 54 Rn. 34 - Fettsäuren)) | ||
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+ | Gegenstand eines solchen Patentanspruchs ist die Eignung eines bekannten Stoffs für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft.((BGH, | ||
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+ | Dies entspricht in der Sache einem zweckgebundenen Stoffschutz, | ||
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+ | Die Auswahl einer bestimmten Dosierung innerhalb eines bereits bekannten Bereichs führt für sich gesehen grundsätzlich nicht zur Bejahung der Patentfähigkeit. Auch in der Entscheidungspraxis des Europäischen Patentamts kann die Auswahl aus der Lehre einer breiteren Vorveröffentlichung Neuheit nur unter besonderen Voraussetzungen begründen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die im Anspruch definierte Dosierungsanleitung gegenüber dem bekannten Stand der Technik nachweislich eine besondere technische Wirkung hervorgebracht hat.((BGH, Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 40/12 - Fettsäuren; | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 3 (4) PatG -> [[Zweite medizinische Indikation]] |
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