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— | patentrecht:computerimplementierte_erfindung [2023/07/25 08:23] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Computerimplementierte Erfindung ====== | ||
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+ | § 1 (1) PatG -> [[Technizität]] \\ | ||
+ | § 1 (3) Nr. 3 PatG -> [[Programme für Datenverarbeitungsanlagen]] | ||
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+ | -> [[Softwarepatent]] \\ | ||
+ | -> [[Technizität einer computerimplementierten Erfindung]] \\ | ||
+ | -> [[Technischer Beitrag]] \\ | ||
+ | -> [[Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln]] \\ | ||
+ | -> [[TRIPS-Konformität des Patentierungsausschlusses für Programme für Datenverarbeitungsanlagen]] \\ | ||
+ | -> [[Quellcodes]] \\ | ||
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+ | Computerimplementierte Erfindungen betreffen die Implementierung einer Erfindung durch das Ausführen von Software auf einem Computer. Für den Bereich der computerimplementierten Erfindungen wird häufig auch der Begriff der [[Softwarepatent|Softwarepatente]] benutzt. | ||
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+ | Computerimplementierte Erfindungen sind vom Patentierungsauschluss von Programme für Datenverarbeitungsanlagen [§ 1 (3) Nr. 3 PatG -> [[Programme für Datenverarbeitungsanlagen]]] betroffen. | ||
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+ | Aufgrund des Patentierungsauschlusses von Programme für Datenverarbeitungsanlagen [§ 1 (3) Nr. 3 PatG -> [[Programme für Datenverarbeitungsanlagen]]] muss eine Anmeldung, die ein [[Computerprogramm]] oder ein durch ein [[Datenverarbeitungsprogramm]] verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare [[Technizität]] hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln [-> [[technischer Beitrag]]] zum Gegenstand haben.((BGH, | ||
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+ | Eine Erfindung, zu deren Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird und die mindestens ein Merkmal aufweist, das ganz oder teilweise | ||
+ | mit einem Computerprogramm realisiert wird, wird als computerimplementierte Erfindung bezeichnet.((EPA Amtsblatt 11/2007, 594)) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 1 (3) Nr. 3 PatG -> [[Programme für Datenverarbeitungsanlagen]] | ||
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