Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:computerimplementierte_erfindung

finanzcheck24.de

Computerimplementierte Erfindung

§ 1 (1) PatG → Technizität
§ 1 (3) Nr. 3 PatG → Programme für Datenverarbeitungsanlagen

Softwarepatent
Technizität einer computerimplementierten Erfindung
Technischer Beitrag
Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln
TRIPS-Konformität des Patentierungsausschlusses für Programme für Datenverarbeitungsanlagen
Quellcodes

Computerimplementierte Erfindungen betreffen die Implementierung einer Erfindung durch das Ausführen von Software auf einem Computer. Für den Bereich der computerimplementierten Erfindungen wird häufig auch der Begriff der Softwarepatente benutzt.

Computerimplementierte Erfindungen sind vom Patentierungsauschluss von Programme für Datenverarbeitungsanlagen [§ 1 (3) Nr. 3 PatG → Programme für Datenverarbeitungsanlagen] betroffen.

Aufgrund des Patentierungsauschlusses von Programme für Datenverarbeitungsanlagen [§ 1 (3) Nr. 3 PatG → Programme für Datenverarbeitungsanlagen] muss eine Anmeldung, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln [→ technischer Beitrag] zum Gegenstand haben.1)

Eine Erfindung, zu deren Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird und die mindestens ein Merkmal aufweist, das ganz oder teilweise mit einem Computerprogramm realisiert wird, wird als computerimplementierte Erfindung bezeichnet.2)

siehe auch

1)
BGH, Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08 - Dynamische Dokumentengenerierung; m.V.a. BGHZ 149, 68, 74 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGHZ 159, 197, 204 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGHZ 166, 305 Tz. 17 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten
2)
EPA Amtsblatt 11/2007, 594
patentrecht/computerimplementierte_erfindung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1