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patentrecht:beschwerdefrist

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Beschwerdefrist

§ 73 (2) S. 1 PatG

Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich beim Deutschen Patent- und Markenamt einzulegen.

§ 73 (1) PatG → Beschwerde

§ 73 (2) S. 2 PatG → Abschriften der Beschwerdeschrift
§ 73 (2) S. 3 PatG → Zustellung im Beschwerdeverfahren

siehe auch

patentrecht/beschwerdefrist.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1