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patentrecht:beschraenkte_verteidigung_eines_mit_einer_teilnichtigkeitsklage_angegriffenen_patentanspruchs_durch_kombination_mit_einem_insoweit_nicht_angegriffenen_unteranspruch

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patentrecht:beschraenkte_verteidigung_eines_mit_einer_teilnichtigkeitsklage_angegriffenen_patentanspruchs_durch_kombination_mit_einem_insoweit_nicht_angegriffenen_unteranspruch [2023/10/26 07:49] mfreundpatentrecht:beschraenkte_verteidigung_eines_mit_einer_teilnichtigkeitsklage_angegriffenen_patentanspruchs_durch_kombination_mit_einem_insoweit_nicht_angegriffenen_unteranspruch [2023/10/26 07:50] (aktuell) mfreund
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 Dies gilt auch dann, wenn die Merkmale des nicht angegriffenen Unteranspruchs in der verteidigten Fassung zwar nicht wörtlich enthalten sind, wohl aber der Sache nach.((BGH, Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21 - Anschlussklemme)) Dies gilt auch dann, wenn die Merkmale des nicht angegriffenen Unteranspruchs in der verteidigten Fassung zwar nicht wörtlich enthalten sind, wohl aber der Sache nach.((BGH, Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21 - Anschlussklemme))
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 +Ein Rechtsschutzinteresse besteht hingegen, wenn der angegriffene Anspruch lediglich um einen Teil der Merkmale eines nicht angegriffenen Unteranspruchs ergänzt wird.((BGH, Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21 - Anschlussklemme))
  
 Ein Patent kann vom Nichtigkeitsbeklagten nur in dem Umfang beschränkt verteidigt werden, in dem es vom Nichtigkeitskläger angegriffen wird. Mit der beschränkten Verteidigung eines teilweise angegriffenen Patents durch Ein Patent kann vom Nichtigkeitsbeklagten nur in dem Umfang beschränkt verteidigt werden, in dem es vom Nichtigkeitskläger angegriffen wird. Mit der beschränkten Verteidigung eines teilweise angegriffenen Patents durch
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