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patentrecht:beschraenkte_verteidigung_eines_mit_einer_teilnichtigkeitsklage_angegriffenen_patentanspruchs_durch_kombination_mit_einem_insoweit_nicht_angegriffenen_unteranspruch

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patentrecht:beschraenkte_verteidigung_eines_mit_einer_teilnichtigkeitsklage_angegriffenen_patentanspruchs_durch_kombination_mit_einem_insoweit_nicht_angegriffenen_unteranspruch [2023/10/09 08:46] mfreundpatentrecht:beschraenkte_verteidigung_eines_mit_einer_teilnichtigkeitsklage_angegriffenen_patentanspruchs_durch_kombination_mit_einem_insoweit_nicht_angegriffenen_unteranspruch [2023/10/26 07:50] (aktuell) mfreund
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 Die beschränkte Verteidigung eines mit einer Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruchs durch Kombination mit einem insoweit nicht angegriffenen Unteranspruch oder mit einer von mehreren Varianten eines insoweit Die beschränkte Verteidigung eines mit einer Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruchs durch Kombination mit einem insoweit nicht angegriffenen Unteranspruch oder mit einer von mehreren Varianten eines insoweit
-nicht angegriffenen Unteranspruchs ist unzulässig.((BGH, Beschluss vom 12. September 2023 - X ZB 12/20 - Tischgrill; BGH, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 10/15 - Ankopplungssystem; m.V.a. BGH, Urteil vom 24. Juni 1960 - I ZR 109/55, Liedl, 395, 410 - Schwingungswalze; Urteil vom 11. November 2003 - X ZR 61/99, juris Rn. 27 - Humanmedizinische Abschabungsvorrichtung; BPatG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 3 Ni 40/94, BPatGE 36, 35, 36 f.; Benkard/Hall/Nobbe, 11. Aufl., 2015, § 82 Rn. 39; Schulte/Voit, 9. Aufl., 2014, § 81 PatG Rn. 122; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Mai 2009 - X ZR 185/04, GRUR 2009, 929 Rn. 50 - Schleifkorn; Busse/Keukenschrijver, 8. Aufl., 2016, § 82 PatG Rn. 104 und Fn. 358))+nicht angegriffenen Unteranspruchs ist unzulässig.((BGH, Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21 - Anschlussklemme; BGH, Beschluss vom 12. September 2023 - X ZB 12/20 - Tischgrill; BGH, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 10/15 - Ankopplungssystem; m.V.a. BGH, Urteil vom 24. Juni 1960 - I ZR 109/55, Liedl, 395, 410 - Schwingungswalze; Urteil vom 11. November 2003 - X ZR 61/99, juris Rn. 27 - Humanmedizinische Abschabungsvorrichtung; BPatG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 3 Ni 40/94, BPatGE 36, 35, 36 f.; Benkard/Hall/Nobbe, 11. Aufl., 2015, § 82 Rn. 39; Schulte/Voit, 9. Aufl., 2014, § 81 PatG Rn. 122; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Mai 2009 - X ZR 185/04, GRUR 2009, 929 Rn. 50 - Schleifkorn; Busse/Keukenschrijver, 8. Aufl., 2016, § 82 PatG Rn. 104 und Fn. 358)) 
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 +Dies gilt auch dann, wenn die Merkmale des nicht angegriffenen Unteranspruchs in der verteidigten Fassung zwar nicht wörtlich enthalten sind, wohl aber der Sache nach.((BGH, Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21 - Anschlussklemme)) 
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 +Ein Rechtsschutzinteresse besteht hingegen, wenn der angegriffene Anspruch lediglich um einen Teil der Merkmale eines nicht angegriffenen Unteranspruchs ergänzt wird.((BGH, Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21 - Anschlussklemme))
  
 Ein Patent kann vom Nichtigkeitsbeklagten nur in dem Umfang beschränkt verteidigt werden, in dem es vom Nichtigkeitskläger angegriffen wird. Mit der beschränkten Verteidigung eines teilweise angegriffenen Patents durch Ein Patent kann vom Nichtigkeitsbeklagten nur in dem Umfang beschränkt verteidigt werden, in dem es vom Nichtigkeitskläger angegriffen wird. Mit der beschränkten Verteidigung eines teilweise angegriffenen Patents durch
patentrecht/beschraenkte_verteidigung_eines_mit_einer_teilnichtigkeitsklage_angegriffenen_patentanspruchs_durch_kombination_mit_einem_insoweit_nicht_angegriffenen_unteranspruch.1696841185.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/10/09 08:46 von mfreund