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patentrecht:beschraenkte_verteidigung_eines_mit_einer_teilnichtigkeitsklage_angegriffenen_patentanspruchs_durch_kombination_mit_einem_insoweit_nicht_angegriffenen_unteranspruch

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patentrecht:beschraenkte_verteidigung_eines_mit_einer_teilnichtigkeitsklage_angegriffenen_patentanspruchs_durch_kombination_mit_einem_insoweit_nicht_angegriffenen_unteranspruch [2023/10/09 08:34] mfreundpatentrecht:beschraenkte_verteidigung_eines_mit_einer_teilnichtigkeitsklage_angegriffenen_patentanspruchs_durch_kombination_mit_einem_insoweit_nicht_angegriffenen_unteranspruch [2023/10/09 08:46] mfreund
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 Zweifel zieht. Denn die beschränkte Verteidigung gegenüber einer Teilnichtigkeitsklage auch im Umfang eines nicht angegriffenen Unteranspruchs hätte im Wesentlichen die Wirkung einer Widerklage des Patentinhabers gegenüber Zweifel zieht. Denn die beschränkte Verteidigung gegenüber einer Teilnichtigkeitsklage auch im Umfang eines nicht angegriffenen Unteranspruchs hätte im Wesentlichen die Wirkung einer Widerklage des Patentinhabers gegenüber
 dem Nichtigkeitskläger auf Feststellung der Rechtsbeständigkeit des Streitpatents im Umfang des nicht angegriffenen Unteranspruchs. Eine solche Klage ist aber im Gesetz nicht vorgesehen und kann deshalb auch nicht Gegenstand einer beschränkten Verteidigung des Nichtigkeitsbeklagten sein.((BGH, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 10/15 - Ankopplungssystem)) dem Nichtigkeitskläger auf Feststellung der Rechtsbeständigkeit des Streitpatents im Umfang des nicht angegriffenen Unteranspruchs. Eine solche Klage ist aber im Gesetz nicht vorgesehen und kann deshalb auch nicht Gegenstand einer beschränkten Verteidigung des Nichtigkeitsbeklagten sein.((BGH, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 10/15 - Ankopplungssystem))
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 +Das [[Beschränkungsverfahren]] nach § 64 PatG steht in keinem unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit der Möglichkeit, ein Patent mit der Nichtigkeitsklage nur teilweise anzugreifen, und der Möglichkeit, ein angegriffenes Patent in beschränkter Fassung zu verteidigen. Wenn der Patentinhaber das mit
 +einer Nichtigkeitsklage angegriffene Patent nur mit einer geänderten Anspruchsfassung verteidigt und sich das Patent in dieser Fassung als rechtsbeständig erweist, führt dies zwar zu denselben Wirkungen wie eine Beschränkung nach § 64 PatG. Die Unzulässigkeit einer Verteidigung mit einer nicht angegriffenen Fassung beruht aber nicht auf der Möglichkeit eines solchen Verfahrens, sondern auf dem Umstand, dass der Streitgegenstand des Nichtigkeitsverfahrens durch den Kläger bestimmt wird.((BGH, Beschluss vom 12. September 2023 - X ZB 12/20 - Tischgrill))
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
  
 -> [[Beschränkte Verteidigung des Patents]] -> [[Beschränkte Verteidigung des Patents]]
patentrecht/beschraenkte_verteidigung_eines_mit_einer_teilnichtigkeitsklage_angegriffenen_patentanspruchs_durch_kombination_mit_einem_insoweit_nicht_angegriffenen_unteranspruch.txt · Zuletzt geändert: 2023/10/26 07:50 von mfreund