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patentrecht:beschleunigungsantrag

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patentrecht:beschleunigungsantrag [2023/07/25 08:24] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Beschleunigungsantrag ======
  
 +[[http://presse.dpma.de/presseservice/pressemitteilungen/aktuellepressemitteilungen/28042009/index.html|DPMA - News: Deutsches und amerikanisches Patentamt beschleunigen Patentverfahren]]
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 +Anmelder können ab heute im Rahmen eines Pilotprojekts bei den deutschen und amerikanischen Patentbehörden eine beschleunigte Prüfung beantragen. Diese Möglichkeit besteht, wenn die Patentanmeldung beim jeweils anderen Amt vorangemeldet und dort zumindest ein Anspruch für patentfähig befunden wurde. In diesem Fall werden die Arbeits- und Rechercheergebnisse der beiden Ämter ausgetauscht und können gegenseitig genutzt werden. Dies trägt dazu bei, die Qualität der Prüfung zu verbessern und das Verfahren zu beschleunigen. Der Anmelder erhält innerhalb von neun Monaten ab Eingang des Antrags und der erforderlichen Dokumente einen ersten Bescheid. Weder das DPMA noch das amerikanische Patent- und Markenamt (USPTO) sind an die Entscheidungen der jeweils anderen Behörde gebunden.
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +  * [[Prüfungsverfahren]]