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patentrecht:berufungsbegruendung

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patentrecht:berufungsbegruendung [2023/07/25 08:23] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Berufungsbegründung ======
  
 +<note>
 +**§ 111 (1) PatG**
 +
 +Die [[Berufung]] kann nur darauf __gestützt__ werden, dass die Entscheidung des [[Patentgericht|Patentgerichts]] auf der Verletzung des Bundesrechts beruht oder nach § 117 [-> [[Tatsachen und Beweise]]] zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen.
 +</note>
 +<note>
 +**§ 111 (2) PatG**
 +
 +Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.
 +</note>
 +
 +
 +
 +
 +<note>
 +**§ 111 (3) PatG**
 +
 +Eine Entscheidung ist stets als auf einer __Verletzung des Rechts__ beruhend anzusehen,
 +
 +  - wenn das [[Patentgericht]] nicht vorschriftsmäßig besetzt war;
 +  - wenn bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen war, sofern nicht dieses Hindernis mittels eines Ablehnungsgesuchs ohne Erfolg geltend gemacht ist;
 +  - wenn bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, obgleich er wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt war;
 +  - wenn eine Partei in dem Verfahren nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten war, sofern sie nicht die Prozessführung ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt hat;
 +  - wenn die Entscheidung auf Grund einer [[mündliche Verhandlung|mündlichen Verhandlung]] ergangen ist, bei der die Vorschriften über die [[Öffentlichkeit des Verfahrens]] verletzt sind;
 +  - wenn die Entscheidung entgegen den Bestimmungen des Gesetzes nicht mit Gründen versehen ist.
 +</note>
 +
 +§ 112 (1) -> [[Pflicht zur Berufungsbegründung]] \\
 +§ 112 (2) S. 1 -> [[Form der Berufungsbegründung]] \\
 +§ 112 (2) S. 2-6 -> [[Frist zur Berufungsbegründung]] \\
 +§ 112 (3) -> [[Inhalt der Berufungsbegründung]] \\
 +§ 112 (4) -> [[Berufungsbegründung durch vorbereitenden Schriftsatz]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§§ 110 bis 121 PatG -> [[Berufung]], [[Berufungsverfahren]] \\
 +§§ 100 bis 122a PatG -> [[Verfahren vor dem Bundesgerichtshof]] \\
 +PatG -> [[Patentrecht:Patentgesetz]] \\