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patentrecht:berichterstattung

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patentrecht:berichterstattung [2023/07/25 08:24] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Berichterstattung ======
  
 +<note>
 +**§ 2 (2) S. 2 DPMAV**
 +
 +In den Verfahren vor den [[Patentabteilungen]] übernimmt, soweit die jeweiligen [[Vorsitzender der Patentabteilung|Vorsitzenden]] nichts anderes bestimmt haben, ein [[Prüfer]] oder eine Prüferin die Berichterstattung.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**§ 2 (2) S. 3 DPMAV**
 +
 +Die Berichterstattung umfasst den Vortrag in der Sitzung und die Vorbereitung der [[Beschlüsse der Patentabteilung|Beschlüsse]] und [[Gutachten]].
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
patentrecht/berichterstattung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1