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patentrecht:begruendung_der_rechtsbeschwerde

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patentrecht:begruendung_der_rechtsbeschwerde [2023/07/25 08:23] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Begründung der Rechtsbeschwerde ======
  
 +<note>
 +**§ 102 (3) PatG**
 +
 +Die [[Rechtsbeschwerde]] ist zu __begründen__. Die Frist für die Begründung beträgt einen Monat; sie beginnt mit der Einlegung der [[Rechtsbeschwerde]] und kann auf Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**§ 102 (4) PatG**
 +
 +Die __Begründung der Rechtsbeschwerde__ muß enthalten 
 +  - die Erklärung, inwieweit der Beschluß angefochten und seine Abänderung oder Aufhebung beantragt wird;
 +  - die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm;
 +  - insoweit die [[Rechtsbeschwerde]] darauf gestützt wird, daß das Gesetz in bezug auf das Verfahren verletzt sei, die Bezeichnung der Tatsachen, die den Mangel ergeben.
 + 
 +</note>
 +
 +§ 102 (1) PatG -> [[Rechtsbeschwerdefrist]] \\
 +§ 102 (2) PatG -> [[Streitwertfestsetzung im Rechtsbeschwerdeverfahren]] \\
 +§ 102 (5) PatG -> [[Vertretung im Rechtsbeschwerdeverfahren]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§§ 100 bis 109 PatG -> [[Rechtsbeschwerde]], [[Rechtsbeschwerdeverfahren ]] \\
 +§§ 100 bis 122a PatG -> [[Verfahren vor dem Bundesgerichtshof]] \\
 +PatG -> [[Patentrecht:Patentgesetz]] \\