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patentrecht:beginn_der_beschwerdefrist

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patentrecht:beginn_der_beschwerdefrist [2023/07/25 08:23] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Beginn der Beschwerdefrist ======
  
 +
 +<note>
 +**§ 122 (3) PatG**
 +
 +Die [[Beschwerdefrist]] beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefaßten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 122 PatG -> [[Nichtigkeitsbeschwerde]]