Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


patentrecht:aussetzung_wegen_angeblicher_offenkundiger_vorbenutzung

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.


patentrecht:aussetzung_wegen_angeblicher_offenkundiger_vorbenutzung [2023/07/25 08:24] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Aussetzung wegen angeblicher offenkundiger Vorbenutzung ======
  
 +Wird der Einspruch auf eine offenkundige Vorbenutzung gestützt, so kommt eine Aussetzung der Verhandlung im Verletzungsverfahren nur dann in Betracht, wenn neben einer schlüssigen und detaillierten Darstellung des Vorbenutzungs-Tatbestandes mit entsprechenden Beweisantritten zusätzliche objektive Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Vorbenutzungs-Behauptung vorliegen. Eine Beweisaufnahme zur weiteren Klärung des voraussichtlichen Erfolgs des Einspruchs als Grundlage für die Aussetzungsentscheidung nach § 148 ZPO kommt dabei nicht in Betracht.((OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juli 2007 - 2 U 15/06 - Entkopplungsmatte; vgl. Senat, GRUR 1979, 636 – Ventilanbohrvorrichtung))
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Aussetzung des Patentverletzungsverfahrens]]