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— | patentrecht:aussetzung_wegen_angeblicher_offenkundiger_vorbenutzung [2023/07/25 08:24] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Aussetzung wegen angeblicher offenkundiger Vorbenutzung ====== | ||
+ | Wird der Einspruch auf eine offenkundige Vorbenutzung gestützt, so kommt eine Aussetzung der Verhandlung im Verletzungsverfahren nur dann in Betracht, wenn neben einer schlüssigen und detaillierten Darstellung des Vorbenutzungs-Tatbestandes mit entsprechenden Beweisantritten zusätzliche objektive Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Vorbenutzungs-Behauptung vorliegen. Eine Beweisaufnahme zur weiteren Klärung des voraussichtlichen Erfolgs des Einspruchs als Grundlage für die Aussetzungsentscheidung nach § 148 ZPO kommt dabei nicht in Betracht.((OLG Düsseldorf, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Aussetzung des Patentverletzungsverfahrens]] |
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