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— | patentrecht:aussetzung_bei_subsidiarem_nichtigkeitsverfahren [2023/07/25 08:23] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Aussetzung bei subsidiarem Nichtigkeitsverfahren ====== | ||
+ | Der Verletzungsrichter kann und muss von der Möglichkeit, | ||
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+ | In Bezug auf eine solche Anmeldung ist ein im europäischen Verfahren erteiltes Patent ein ungeprüftes Recht.((BGH, | ||
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+ | Der Anlass für eine solche Aussetzung fällt zwar weg, wenn das Einspruchsverfahren beendet ist. Die im Falle einer erneuten Anrufung des Verfahrens erforderliche Zeit zur Vorbereitung einer mündlichen Verhandlung vor dem Verletzungsgericht reicht aber aus, um eine Nichtigkeitsklage zu erheben und damit erneut die Voraussetzungen für eine Aussetzung zu schaffen. Damit ist ein Wettbewerber ausreichend davor geschützt, wegen Verletzung eines Patents verurteilt zu werden, | ||
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+ | Mögliche Verzögerungsfolgen der Aussetzung können dadurch | ||
+ | abgemildert werden, dass die am Einspruchsverfahren Beteiligten die Beschleunigung des Einspruchsverfahrens beantragen oder das Verletzungsgericht das Europäische Patentamt darüber informiert, dass ein Verletzungsverfahren anhängig ist((BGH, Urteil vom 19. April 2011 - X ZR 124/10 - Mautberechnung; | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Aussetzung des Patentverletzungsverfahrens]] |
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