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patentrecht:ausnahmen_von_der_ruecknahme_bei_nichtzahlung

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Ausnahmen von der Rücknahme bei Nichtzahlung

§ 6 (3) PatKostG

Absatz 2 ist auf Weiterleitungsgebühren (Nummern 335 100, 344 100 und 345 100) nicht anwendbar.

siehe auch

patentrecht/ausnahmen_von_der_ruecknahme_bei_nichtzahlung.txt · Zuletzt geändert: von mfreund