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+ | ======= Ausführungsbeispiele der Erfindung ====== | ||
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+ | **§ 10 (2) Nr. 7 PatV** | ||
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+ | Ferner sind anzugeben: wenigstens ein [[Ausführungsbeispiele|Weg zum Ausführen der beanspruchten Erfindung]] im Einzelnen, gegebenenfalls erläutert durch Beispiele [-> [[Ausführungsbeispiele]]] und anhand der [[Zeichnungen]] unter Verwendung der entsprechenden [[Bezugszeichen]]. | ||
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+ | -> [[Einfluß der Ausführungsbeispiele auf die Auslegung]] | ||
+ | -> [[Ausführungsform]] \\ | ||
+ | -> [[angegriffene Ausführungsform]] \\ | ||
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+ | Grundsätzlich erlaubt ein Ausführungsbeispiel regelmäßig keine einschränkende [[Auslegung der Patentansprüche|Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs]].((BGH, | ||
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+ | Allein aus Ausführungsbeispielen darf nicht auf ein engeres Verständnis des Patentanspruchs | ||
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+ | Der Patentinhaber darf nicht nach Belieben einzelne Elemente eines Ausführungsbeispiels im Patentanspruch kombinieren. Die Kombination muss vielmehr in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellen, die aus der Sicht des Fachmanns den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung zu entnehmen ist; andernfalls wird etwas beansprucht, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 10 PatV -> [[Beschreibung der Erfindung]] | ||
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