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patentrecht:augenfaellige_herrichtung

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patentrecht:augenfaellige_herrichtung [2023/07/25 08:24] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Augenfällige Herrichtung ======
  
 +Nach ständiger Rechtsprechung schließt der Verwendungsanspruch im Hinblick
 +auf die der therapeutischen Behandlung zeitlich vorgelagerte augenfällige Herrichtung der Sache [-> [[Stoffe und Stoffgemische]]] für die beanspruchte Verwendung auch die gewerbliche Anwendung ein. § 5 Abs. 2 Satz 1 PatG soll ihm deshalb nicht entgegenstehen.((BPatG, Beschl. v. 18. Januar 2007 - 21 W (pat) 17/05; m.V.a. ; m.V.a. BGH GRUR 1983, 729 - „Hydropyridin“; GRUR 2001, 321, 323 - „Endoprotheseeinsatz“; missverständlich zu Art. 52 Abs. 4 EPÜ; BGH PharmR 2007,
 +111, 14 - „Carvedilol II“; vgl. auch Schulte, PatG, 7. Aufl., § 1 Rdn. 262))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +  * [[Stoffe und Stoffgemische]]
 +  * [[Chirurgische oder therapeutische Verfahren]]