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patentrecht:aufhebung_des_angefochtenen_urteils

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 +====== Aufhebung des angefochtenen Urteils ======
  
 +<note>
 +**119 (2) PatG**
 +
 +Insoweit die Berufung für begründet erachtet wird, ist das angefochtene Urteil aufzuheben. Wird das Urteil wegen eines Mangels des Verfahrens aufgehoben, so ist zugleich das Verfahren insoweit aufzuheben, als es durch den Mangel betroffen wird.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +  * [[Berufungsverfahren]]
patentrecht/aufhebung_des_angefochtenen_urteils.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1