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patentrecht:auffindbarkeit_der_abgewandelten_mittel

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 +====== Auffindbarkeit der abgewandelten Mittel ======
  
 +Für das Feststellen einer [[äquivalente Benutzung|äquivalenten Benutzung]] is ferner ist maßgeblich, ob seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigten, die abgewandelten Mittel als gleichwirkend aufzufinden.((BGH, Urteil vom 13. Februar 2007 - X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; m.V.a. BGHZ 150, 149, 153 - Schneidmesser I))
 +
 +Der Patentinhaber eines Erzeugnisses soll durch Gewährung des [[Patentschutz|Patentschutzes]] für den Beitrag belohnt werden, den er zur Bereicherung der Technik durch die Bereitstellung dieses Erzeugnisses beigetragen hat. Es ist jedoch nicht geboten, ihm allein den vollen Lohn auch für solche Verwendungsarten seines Erzeugnisses zuzuweisen, zu deren Auffindung es erst noch der [[erfinderische Tätigkeit|erfinderischen Tätigkeit]] eines Dritten bedarf.((BGH 11.07.1995 X ZR 99/92 - Klinische Versuche))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +  * [[Äquivalente Benutzung]]
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