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patentrecht:anspruchsmerkmale

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Anspruchsmerkmale

Anspruchsmerkmal

Merkmal 1.4.3 ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn nach einer aufgrund einer Eingabe eines Benutzers durchgeführten Widerstandsmessung und Standardleistungswertbestimmung der bestimmte Standardleistungswert oder Standardspannungswert dem Benutzer zwar angezeigt wird, aber keine Auswirkung auf diejenige Leistung oder Spannung hat, mit der die Heizeinheit versorgt wird.1))

1)
BPatG, 8. Senat, Urteil vom 14. Januar 2026 – Az. 8 Ni 18/24 (EP
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