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— | patentrecht:anspruchskategorie [2023/07/25 08:24] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Anspruchskategorie ====== | ||
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+ | -> [[Vorrichtungsanspruch]] \\ | ||
+ | -> [[Verfahrensanspruch]] \\ | ||
+ | -> [[Verwendungsanspruch]] \\ | ||
+ | -> [[Computerprogrammanspruch]] \\ | ||
+ | -> [[Wechsel der Asnspruchskategorie]] \\ | ||
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+ | Lässt sich die Erfindung in mehrere Kategorien einordnen, hat der Anmelder das Recht, unter den in Betracht kommenden Anspruchsformen jede Kategorie zu wählen, die er wünscht.((BPatG, | ||
+ | Stähle; Benkard, Patentgesetz, | ||
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+ | Dabei berühren inhaltliche Übereinstimmungen im Schutzbereich der Ansprüche untereinander – von Fällen missbräuchlicher Anmeldungen abgesehen – das Rechtsschutzbedürfnis grundsätzlich nicht.((BPatG, | ||
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+ | Auch für den Fall, dass die Fassung des Vorrichtungsanspruchs dem Verfahrensanspruch im Hinblick auf die Gesamtheit der Merkmale inhaltlich nichts hinzufügt, hat der Patentanmelder ein Rechtsschutzbedürfnis an einem solchen Vorrichtungsanspruch, | ||
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+ | Im Übrigen sind der Verfahrensanspruch und der Vorrichtungsanspruch auch getrennt auf Patentfähigkeit zu prüfen und jeder der beiden Ansprüche kann im Verlauf der weiteren Entwicklung im Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren ein unterschiedliches Schicksal nehmen.((BPatG, | ||
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+ | Dabei ist es nicht Aufgabe des Anmelders, das für die Patentanmeldung erforderliche Rechtsschutzbedürfnis darzulegen. Dieses folgt vielmehr regelmäßig bereits aus der Anmeldung selbst, mit der ein anderweitig nicht zu erreichender Schutz des Anmelders für die angemeldete Erfindung herbeigeführt werden soll.((BPatG, | ||
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+ | Die Beanspruchung eines Patents mit mehreren Patentansprüchen in mehreren Patentkategorien kann aus Gründen eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses nur dann ausnahmsweise als unzulässig angesehen werden, wenn an der Patenterteilung in dem angestrebten Umfang im Einzelfall aus besonderen Grün-den keinerlei Interesse des Anmelders erkennbar ist((BGH a. a. O., 184 – Fungizid; BGH a. a. O. – Mikroprozessor)), | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 34 (3) Nr. 3 PatG -> [[Patentansprüche]] | ||
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