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— | patentrecht:anspruch_auf_einraeumung_einer_mitberechtigung [2023/07/25 08:24] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung ====== | ||
+ | -> [[Anspruch auf Übertragung des Patents]] \\ | ||
+ | -> [[Anspruch auf Ausgleich in Geld]] \\ | ||
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+ | § 744 (1) BGB -> [[Privatrecht: | ||
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+ | Ein Mitberechtigter [-> [[Miterfinder]], | ||
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+ | In solchen Konstellationen wird es einem Anspruchsteller, | ||
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+ | Der einem Miterfinder zustehende materiell-rechtliche Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung stellt seiner Rechtsnatur nach ein bloß wesensgleiches Minus zu dem Anspruch auf Übertragung des Vollrechts dar.((OLG Düsseldorf, | ||
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+ | Im Ergebnis nicht anders verhält es sich mit dem Anspruch auf Übertragung des Vollrechts im Verhältnis zum Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung.((OLG Düsseldorf, | ||
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+ | Das Gericht ist mit Blick auf diese Rechtsnatur des Anspruchs auf Einräumung einer | ||
+ | Mitberechtigung als wesensgleiches Minus zum Anspruch auf Vollrechtsübertragung | ||
+ | daher grundsätzlich nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, | ||
+ | Einräumung einer Mitberechtigung zu prüfen, wenn sich die in erster Linie begehrte | ||
+ | Vollrechtsübertragung als zu weitgehend erweist.((OLG Düsseldorf, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Anspruch auf Übertragung des Patents]] \\ | ||
+ | -> [[Recht auf das Patent]] \\ |
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