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patentrecht:angabe_der_vertreternummer_oder_der_allgemeinen_vollmacht_im_erteilungsantrag

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patentrecht:angabe_der_vertreternummer_oder_der_allgemeinen_vollmacht_im_erteilungsantrag [2017/01/24 14:10] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1patentrecht:angabe_der_vertreternummer_oder_der_allgemeinen_vollmacht_im_erteilungsantrag [2023/07/25 08:24] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Angabe der Vertreternummer oder der allgemeinen Vollmacht im Erteilungsantrag ======
 +
 +
 +<note>
 +**§ 4 (6) PatV**
 +
 +Ist ein Vertreter bestellt, so gelten hinsichtlich der Angaben zum Vertreter Absatz 2 Nummer 1 und die Absätze 3 und 4 Satz 2 entsprechend. Hat das Deutsche Patent- und Markenamt dem Vertreter eine Kennnummer oder die Nummer einer allgemeinen Vollmacht zugeteilt, so soll diese zusätzlich angegeben werden.
 +</note>
 +
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 34 (3) Nr. 2 PatG -> [[Erteilungsantrag]] \\