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patentrecht:amtssprache

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 +====== Amtssprache ======
 +
 +<note>
 +**§ 126 PatG**
 +
 +Die Sprache vor dem [[Patentamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] und dem [[Patentgericht]] ist __deutsch__, sofern nichts anderes bestimmt ist. Im übrigen finden die Vorschriften des [[Verfahrensrecht:Gerichtsverfassungsgesetz|Gerichtsverfassungsgesetzes]] über die Gerichtssprache Anwendung.      
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§§ 123 bis 128a PatG -> [[Gemeinsame Vorschriften]] \\
 +PatG -> [[Patentrecht:Patentgesetz]] \\