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patentrecht:aenderung_der_patentschrift_nach_teilweisem_widerruf

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patentrecht:aenderung_der_patentschrift_nach_teilweisem_widerruf [2023/07/25 08:23] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Änderung der Patentschrift nach teilweisem Widerruf ======
  
 +<note>
 +**§ 61 (4) PatG**
 +
 +Wird das [[Patent]] [[Beschränkung des Patents im Einspruchsverfahren|beschränkt aufrechterhalten]], so ist die [[Patentschrift]] entsprechend zu ändern. Die Änderung der Patentschrift ist zu veröffentlichen.      
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====