Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
patentrecht:aenderung_der_patentansprueche_im_nichtigkeitsverfahren [2022/05/16 12:21] – mfreund | patentrecht:aenderung_der_patentansprueche_im_nichtigkeitsverfahren [2023/07/25 08:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Änderung der Patentansprüche im Nichtigkeitsverfahren ====== | ||
+ | |||
+ | -> [[Beschränkte Verteidigung des Patents]] \\ | ||
+ | -> [[Klarheit der Patentansprüche im Nichtigkeitsverfahren]] \\ | ||
+ | |||
+ | Der Patentinhaber kann nach geltender Rechtslage eine [[Beschränkte Verteidigung des Patents|beschränkte Verteidigung des Streitpatents]] im [[Nichtigkeitsverfahren]] grundsätzlich jederzeit erklären und auch jederzeit wieder ändern.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Ein Patentanspruch darf im Nichtigkeitsverfahren jedoch nicht so verändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Ein europäisches Patent kann im Nichtigkeitsverfahren nicht mit Patentansprüchen beschränkt verteidigt werden, die dem Erfordernis einer deutlichen (klaren) Anspruchsfassung nicht genügen.((BGH, | ||
+ | |||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | -> [[Nichtigkeitsverfahren]] \\ | ||
+ | |||
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de