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Ein Patentanspruch darf im Nichtigkeitsverfahren jedoch nicht so verändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht.((BGH, | Ein Patentanspruch darf im Nichtigkeitsverfahren jedoch nicht so verändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht.((BGH, | ||
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+ | Ein europäisches Patent kann im Nichtigkeitsverfahren nicht mit Patentansprüchen beschränkt verteidigt werden, die dem Erfordernis einer deutlichen (klaren) Anspruchsfassung nicht genügen.((BGH, | ||
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